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Evaluation der Änderung des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) in Brandenburg

EXPERTISE

Entwicklung und Evaluation von politischen Strategien und Maßnahmen

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Herausforderung

Im Dezember 2022 wurde das Kindertagesstättengesetz (KitaG) geändert und für die Jahre 2023 und 2024 befristete Elternbeitragsentlastungen für bestimmte Einkommensgruppen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg festgeschrieben. Ziel war es, Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen vor dem Hintergrund stark steigender Energie- und Lebenshaltungskosten in Folge des Ukraine-Kriegs eine schnelle und direkt spürbare Hilfe zu bieten.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) beauftragte Verian mit der Evaluierung der Umsetzung dieses Gesetzes. Dabei standen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Welche Wirkungen hat die Gesetzesänderung auf die betroffenen Familien und auf die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung sowie auf das Gesamtsystem der Kindertagesbetreuung in Brandenburg?
  • Wurden die Einrichtungsträger von Kindergärten in Brandenburg für die Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit der ausgeweiteten Beitragsfreiheit von Kindergartenkindern durch die vorgesehenen Ausgleichspauschalen angemessen entlastet?

Vorgehen

In Abstimmung mit dem MBJS wurde ein theoriebasiertes Evaluationsschema entwickelt, aus welchem Indikatoren zur Prüfung der Zielerreichung auf verschiedenen Ebenen (operationale Ziele, strategische Ziele, nachhaltige Oberziele) abgeleitet wurden. Diese wurden anhand verschiedener Datenquellen bewertet: Neben einer repräsentativen quantitativen Befragung von Eltern und Kita-Trägern im Land Brandenburg wurden qualitative Interviews mit allen brandenburgischen Jugendämtern sowie einer ausgewählten Stichprobe an Kita-Trägern sowie mit Eltern geführt.

Ergänzt wurden die Befragungen durch vom MBJS zur Verfügung gestellte Daten zur Kindertagesbetreuung in Brandenburg, ausgezahlten Ausgleichspauschalen und gestellten Härtefallanträgen sowie einer Auswertung von Website-Trackings und Mailanfragen an das MBJS. So wurden neben objektiven Daten auch die subjektiven Perspektiven verschiedener beteiligter Akteure eingeholt und miteinander verglichen. 

Auswirkungen

Die Auswertung und Integration der verschiedenen Datenquellen und Perspektiven lieferte ein umfassendes Bild zur Umsetzung und Wirkung der zeitlich befristeten Maßnahme. Dabei konnten sowohl Stärken als auch Herausforderungen identifiziert und im Rahmen von Handlungsempfehlungen an das MBJS adressiert werden. Die Mehrheit der Indikatoren deutet auf eine grundsätzlich erfolgreiche Zielerreichung hin, wenngleich vereinzelt Verbesserungspotenziale sichtbar wurden.

Im Dezember 2024 wurde die unbefristete Weiterführung der Gesetzesänderung beschlossen. Die Ergebnisse der Evaluation können als Grundlage für weitere Überlegungen dienen, wie das System der Elternbeitragsentlastung künftig wirksam und tragfähig gestaltet werden kann.

Verian Germany DE

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